Wir versenden Tiefkühlware Europaweit auch in die Schweiz, jedoch gibt es in NICHT EU Ländern wie bsp. die Schweiz Einfuhrbestimmungen wodurch es nötig ist, sezillen Genehmingungen bei grösseren Mengen der Einfuhr von Futtermittel (Schweiz ab 15KG Liefergewicht also Gesamtpaket des Paketes) benötigt wird.
Daher ist es wichtig, sich vor dem Versand bei der zuständigen Behörde darüber zu Informieren, ob eine Genehmigung nötig ist oder nicht.
Bitte senden Sie uns DRINGLICH Ihre Genehmingung vor oder direkt nach JEDER Bestellung, damit diese dem Paket beigeelgt werden kann und die Zolltechnische Abwickelung einwandfrei Funktionieren kann.
Sie können sich bei dem Bundesamt für Lebendsmittelsicherheit und Veterinärwesen (BVL) Rufnummer 0584633033 oder der Réserve Suisse Tel. 0313287272 bzgl. der Einfuhr von Tierfutter informieren und eine Genehmingung einholen.